Elbtal-Pflegedienst -- Der ambulante Pflegdienst aus Meißen
Grundpflege
(Leistungen nach SGB
XI und Privat)
• Waschen, duschen,
baden
• Große/Kleine Morgen und Abendtoilette
• Hilfestellung beim Aufstehen und zu Bett gehen
• Inkontinenzversorgung
• usw.
Behandlungspflege
(Nach ärztlicher
Anordnung und Genehmigung Ihrer Krankenkasse)
• Injektionen s.c
• Verbände anlegen und wechseln
• Blutdruck – Blutzuckerkontrolle
• Medikamentengabe und Überwachung
Hauswirtschaftliche Versorgung
• Reinigung des
direkten
Wohnbereiches beim Patienten
• Betten machen
• Einkaufen
• Zubereitung von Mahlzeiten
• Waschen der Wäsche
Individuelle pflegebegleitende Leistungen
• Betreuung und
Aktivierung z.B. Demenz
• Botengänge (Rezepte und Medikamente besorgen)
• Begleitung zu Arztbesuchen
• Begleitung bei Aktivitäten uvm.
Entlastung pflegender Angehöriger
• Urlaubsvertretung
• Krankheitsvertretung
• Stundenweise Betreuung
• Verhinderungspflege
• 24h Betreuung
Bereitschaftsdienst
Für unsere Patienten und deren Angehörigen sind wir über unsere Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar.
Vermittlung von Diensten
• Mahlzeiten / Essen
auf Rädern
• Fußpflege
• Friseurservice
• Fahrdienste
• Hausnotrufsystem
• Physiotherapie
• Ergotherapie
• Logotherapie
Vereinbaren Sie einen
Termin mit uns. Wir beraten Sie gern.
Beratung & Kosten
Nach einem ausführlichen und kostenlosen Beratungsgespräch ermitteln wir Ihren individuellen Pflegebedarf und die tatsächlichen Kosten. Im Bedarfsfall können Sie auch staatliche Zuschüsse in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei den notwendigen Anträgen.
Weitere Unterstützung
Wir übernehmen für
Sie die Bürokratie, wenn Sie dieses möchten. Sie sparen Zeit und müssen sich
nicht selbst in die umfangreichen Themen der häuslichen Krankenpflege
einarbeiten. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Hilfe bei Formulieren,
Antragsstellung und Verordnungen.
• Verordnungen für
die häusliche Krankenpflege
• Antrag auf Pflegestufe/Pflegegrade
• Antrag auf Hilfsmittel
• Antrag auf ein Notrufsystem
• Antrag auf staatliche Zuschüsse
• Unterstützung bei Begutachtung durch den MDK
• Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI
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